Wer ist die Interessengemeinschaft Ländlicher Raum?
- ein Verein nach Art. 60ff ZGB
- parteipolitisch neutral
- die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen und juristischen Person, auch den Gemeinden des Kantons Bern, offen.
- ein Verein, der die Probleme aktiv angeht und für seine Anliegen kämpft