Wer ist die Interessengemeinschaft Ländlicher Raum?

  • ein Verein nach Art. 60ff ZGB
  • parteipolitisch neutral
  • die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen und juristischen Person, auch den Gemeinden des Kantons Bern, offen.
  • ein Verein, der die Probleme aktiv angeht und für seine Anliegen kämpft
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